Richtlinien der Satzung des
Reit- und Fahrvereins
Schriesheim e.V.
2016
Richtlinien der Satzung des Reit- und Fahrverein Schriesheim e.V.
Geschäftsordnung
1. Zusammensetzung des Vorstandes
1. Vorstand, Cornelia Schmidt
2. Vorstand, Matthias Heberle
Kassier, Michaela Knopfe
Schriftführerin, Daniela Fischer
Buchhaltung, Simone Heymer
Platz- und Hallenwartin, Muriel Geller
Presse / Plakat, Silke Ehrenberger
Socialmedia, Neomie Böhm
2. Aufnahmegebühr, Beiträge und Arbeitsstunden
Ehrenmitglieder: Beitragsfrei; keine Arbeitsstunden
Neu ab 1.1.2017:
Aktive Mitglieder: € 50,-- p. Jahr; 15 Stunden p. Jahr
Kinder, Jugendliche und Reitschüler bis
16 Jahren: € 50,-- p. Jahr; 10 Stunden p. Jahr
Passive € 50,-- p. Jahr; keine Arbeitsstunden
Familienmitgliedschaften:
(2 Erwachsene und 1 Kind oder 1 Erwachsener und 2 Kinder) € 100,-- p. Jahr;
jedes weitere Kind € 20,-- p. Jahr; Arbeitsstunden wie bei Einzelmitgliedschaft.
Aktive Mitglieder sind alle, die mit einem eigenen oder zur Verfügung gestellten Pferd oder mit dem Vereinspferd die Reitanlage nutzen oder
als aktiver Turnierreiter oder Turnierfahrer oder Voltigierer für den Reit- und Fahrverein Schriesheim e.V. starten.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden am Ende des Kalenderjahres vom Kassier € 10,-- pro Stunde eingezogen.
Neu ab 1.1.2017:
Die Aufnahmegebühr in Höhe von € 100,-- ist bei Eintritt fällig, ab dem 2. Kind beträgt sie 50 Euro.
3. Ehrenmitgliedschaft
- ab einer Mitgliedschaft von 40 Jahren + einer Ehrung für sportliche Erfolge
- ab einer Mitgliedschaft von 40 Jahren + einer Ehrung für besondere Verdienste z.B. 10 Jahre Mitgliedschaft der Vorstandschaft.
- ab einer Mitgliedschaft von 50 Jahren
- bei Erreichung des 65. Lebensjahr + einer Ehrung für sportliche Erfolge oder besondere Verdienste.
- bei Erreichung des 75. Lebensjahres+ einer Mitgliedschaft von 40 Jahren
4. Ehrungen
- Mitgliedschaft ab 25 Jahre – Urkunde
- Mitgliedschaft ab 40 Jahre – Nadel in Silber
- Mitgliedschaft ab 50 Jahre – Nadel in Gold
- besondere Verdienste (z.B. 10 Jahre Mitglied des Vorstandes; besonderes Engagement; etc) - Nadel in Silber
- sportliche Erfolge auf Landesebene, 1./2./3. Landesmeister, Medaille in Bronze
- sportliche Erfolge auf Süddeutscher Ebene, 1./2./3. Meister, Medaille in Silber
- sportliche Erfolge bei einer Deutschen Meisterschaft oder einem internationalen Wettbewerb, 1./2./3. Platzierung, Medaille in Gold.
5. Nutzung des Geländes und der Reithalle
Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet.
Zigarettenkippen sind im großen Aschenbecher vor der Reithalle zu entsorgen.
Müll ist mit nach Hause zu nehmen.
Das Parken auf dem Gelände ist nur an der Westseite der Reithalle und nur in Zusammenhang mit einem Pferdetransport gestattet.
Die Reithalle und der Dressurplatz sind von jedem Reiter nach jedem Reiten abzuäppeln.
Die Putz- und Aufsattelbereiche sind sauber zu halten.
Pferde sind nur über die Westseite der Reithalle herein zuführen, nicht über den Personeneingang der Ostseite.
Das Beschlagen der Pferde in der Reithalle und im Seitenanbau der Reithalle ist nicht gestattet.
Es gelten die allgemeinen Bahnregeln
NEU ab sofort gültig:
Das Freilaufenlassen der Pferde ist nur unter Aufsicht erlaubt, Wälzplatten und Tretlücken sind zu rechen.
Benutzte Stangen, Hindernisse, Hütchen oder sonstige Hilfsmittel in der Reithalle sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.
Das Hallentor ist im Winter geschlossen zu halten, ebenso bei aufkommendem Sturm, um Frost- oder Windschäden zu vermeiden.
Auf der Anlage, sind Hunde an der Leine zu führen.
Schriesheim, den 18.03.2016, der Gesamtvorstand